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Förderung per 1.4.2025 vorzeitig beendet !!! Übergangsregelung für bereits bestellte Lieferungen / Leistungen per Stichtag 7.3.2025.
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2024, wird wie folgt geändert: 1. In § 24b Abs. 1 und 3 wird jeweils das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt. 2. In § 28 Abs. 62 wird die Wortfolge „1. Jänner 2026“ durch die Wortfolge „1. April 2025“ ersetzt, nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Erfolgte der Vertragsabschluss für diese Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Installationen vor dem. 7. März 2025, verlängert sich der Zeitraum bis vor dem 1. Jänner 2026.“ und die Wortfolge „Dies gilt nur, wenn“ durch die Wortfolge
Bildquelle: Bundesverband Photovoltaic Austria
basierend gem. Umsatzsteuergesetz 1994 § 28, tagesaktuelle Fassung
weitere Richtlinien FAQ´s werden zur Zeit noch vom Bundesministerium für Finanzen ausgearbeitet
im übrigen gelten die Anforderungen der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung
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